Umlagefähige Nebenkosten: die vollständige Liste

Umlagefähig sind nur die Betriebskosten, die § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufzählt, und nur, wenn der Mietvertrag ihre Umlage vorsieht. Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung zahlt immer der Vermieter.

Stand: Oktober 2026. Quelle: § 2 BetrKV, § 556 BGB.

Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV

Nr.KostenartWas dazu gehört
1Laufende öffentliche LastenGrundsteuer
2WasserversorgungWasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete und Eichung, Kosten der Verbrauchsablesung
3EntwässerungAbwassergebühren, Betrieb einer Entwässerungspumpe
4HeizungBrennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messung (Heizkostenverordnung beachten)
5WarmwasserZentrale Warmwasserversorgung, Wartung von Warmwassergeräten
6Verbundene Heizungs- und WarmwasseranlagenWenn Heizung und Warmwasser aus einer Anlage kommen
7AufzugBetriebsstrom, Wartung, Prüfung, Reinigung
8Straßenreinigung und MüllbeseitigungGebühren der Gemeinde, Müllabfuhr, Müllschlucker und Müllmengenerfassung
9Gebäudereinigung und UngezieferbekämpfungReinigung von Treppenhaus, Fluren, Keller, Waschküche; Schädlingsbekämpfung
10GartenpflegePflege von Grünflächen, Spielplätzen und nicht öffentlichen Wegen
11BeleuchtungStrom für Außenbeleuchtung und gemeinsame Flächen (Allgemeinstrom)
12SchornsteinreinigungKehrgebühren, soweit nicht schon unter Heizung erfasst
13Sach- und HaftpflichtversicherungGebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementarschäden, Glas, Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug
14HauswartVergütung und Sozialbeiträge, nicht für Reparaturen und Verwaltung
15Gemeinschaftsantenne, Breitband, GlasfaserBetriebsstrom und Wartung; seit 01.07.2024 keine TV-Grundgebühren mehr (siehe unten)
16WäschepflegeBetrieb gemeinschaftlicher Waschmaschinen und Trockner
17Sonstige BetriebskostenNur wenn im Mietvertrag einzeln benannt, z. B. Dachrinnenreinigung, Wartung von Rauchmeldern oder Feuerlöschern

In NebenkostenKit wählen Sie jede Kostenart aus dieser Liste. Bei Kabel-TV und „sonstigen Betriebskosten“ weist der Rechner auf die Besonderheiten hin.

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Nicht umlagefähige Nebenkosten

Diese Kosten trägt der Vermieter, auch wenn der Mietvertrag etwas anderes sagt:

  • Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontoführung, Porto, Steuerberatung),
  • Instandhaltung und Reparaturen, auch Rücklagen dafür,
  • Kosten für Leerstand: Anteile leerstehender Wohnungen,
  • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten,
  • Erstanschaffungen wie neue Mülltonnen oder Rauchmelder (nur die laufende Wartung ist umlagefähig, wenn vereinbart).

Kabelfernsehen: Änderung seit Juli 2024

Bis zum 30.06.2024 durften Vermieter Grundgebühren für Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnen. Seit dem 01.07.2024 ist das vorbei. Umlagefähig bleiben bei eigener Gemeinschaftsantenne oder Verteilanlage nur Betriebsstrom und Wartung sowie unter engen Voraussetzungen ein Bereitstellungsentgelt für neue Glasfaser-Netze im Haus.

Grundsteuer seit 2025

Seit 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Der neue Bescheid weicht oft deutlich vom Vorjahr ab. Legen Sie den Betrag aus dem Bescheid für 2025 um, nicht den alten Wert.

Häufige Fragen

Reicht der Satz „Der Mieter trägt die Betriebskosten“ im Mietvertrag?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt die Vereinbarung, dass der Mieter „die Betriebskosten“ trägt, für die Umlage aller in § 2 BetrKV genannten Kosten. Sonstige Betriebskosten nach Nr. 17 müssen dagegen einzeln benannt sein.

Darf ich Kosten für Handwerker umlegen?

Nur wenn es um wiederkehrende Wartung oder Pflege einer der 17 Kostenarten geht, etwa die jährliche Wartung der Heizung. Reparaturen sind nicht umlagefähig.

Weiterlesen: Umlageschlüssel mit Beispielen · Frist der Nebenkostenabrechnung

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